Satzung, Beitragsordnung, Mitgliedschaft, Heimatverein Lockwitz e.V.

Beitragsordnung Heimat Verein Lockwitz e.V.

Diese Beitragsordnung wurde zur Mitgliederversammlung am 24. Januar 2024 beschlossen.

Beitragsordnung

Die Beitragsordnung kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem Datum der Beschlussfassung.

Beim Ausscheiden aus dem Verein erfolgt keine Rückerstattung bereits gezahlter Beiträge.

Durch die Zahlung des Mitgliedsbeitrages entstehen für die Mitglieder keine Ansprüche auf Sach- oder anders gearteter Leistungen.

Beitragsarten

Die Beitragshöhe für Mitglieder beträgt 30 Euro pro Kalenderjahr. Dieser Beitrag kann um eine jährliche Förderspende von 30 Euro durch die Mitglieder freiwillig erhöht werden. Eine Zuwendungsbestätigung kann aus rechtlichen Gründen nur für die Förderspende ausgestellt werden.

Eine Familienmitgliedschaft beträgt 60 Euro pro Familie. Alle Familienmitglieder werden damit symbolisch Mitglied. In der Mitgliederversammlung werden sie aber nur von einem Familienmitglied mit einer Stimme vertreten.

Juristische Personen können ebenfalls Mitglied werden. Der Beitrag liegt hier bei 120 Euro im Jahr. Juristische Personen werden in der Mitgliederversammlung von einer Person mit einer Stimme vertreten.

In Ausnahmefällen ist auch eine individuelle Beitragszahlung möglich.

Sogenannte Fördermitglieder sind keine aktiven Mitglieder und haben keine Stimme in der Mitgliederversammlung. Sie verpflichten sich einen jährlichen regelmäßigen Förderbeitrag ihrer Wahl an den Verein zu überweisen. Sie erhalten dafür eine Zuwendungsbestätigung, denn es handelt sich um eine Spende.

Beitragspflicht

Der Mitgliedsbeitrag ist spätestens bis 31. März des laufenden Jahres durch das Mitglied auf das angezeigte Konto zu überweisen.

Geht ein Aufnahmegesuch auf Mitgliedschaft im Verein ein, so wird der Mitgliedsbeitrag anteilmäßig nach vollen Monaten erhoben.

Fälligkeit und Zahlung des Beitrages; Mahnung

Durch den Vorstand erfolgt Anfang Februar eine Aufforderung an alle Mitglieder zur Zahlung bis spätestens Ende März des laufenden Jahres. Basis ist die festgestellte Mitgliedschaft zum 31. Januar.

Kommt ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug, so erfolgt eine Mahnung in Textform in der ein späterer Zeitpunkt von einem Monat festgelegt wird. Erfolgt bis zum festgelegten Zeitpunkt kein Zahlungseingang auf dem Vereinskonto, erfolgt eine zweite Mahnung in Textform. Für die 2. Mahnung wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € erhoben. Erfolgt weiterhin keine Zahlung wird das Mitglied letztmalig mit einem weiteren Monat Zahlungsziel gebeten die Zahlung inklusive Mahngebühr zu leisten.

Erlöschen der Mitgliedschaft bei Zahlungsverzug

Gemäß &4 Absatz 3 der Satzung erlischt die Mitgliedschaft im Verein automatisch, nach der dritten Mahnung und einem Zahlungsverzug von 6 Monaten.

Vereinskonto (gilt für die Beitragszahlungen ab 2024)

Die Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge und Zahlungen von Fördermitgliedern sind zu entrichten auf das Vereinskonto:

Kontoinhaber: Heimatverein Lockwitz e.V.

IBAN: DE 42 8505 0300 0221 0742 79

BIC: OSDDDE81XXX

Ostsächsische Sparkasse Dresden

Verwendungszweck je nach Art des Beitrags:

  • Jahresbeitrag 20XX oder
  • Jahresbeitrag 20XX mit Förderspende 20XX oder
  • Familienbeitrag 20XX oder
  • Förderbeitrag 20XX

Bei Spenden bis 300 Euro genügt eine Kopie des Kontoauszugs für die Geltendmachung in der Einkommenssteuererklärung. Der Heimatverein Lockwitz stellt auf Wunsch aber auch eine Spendenbescheinigung aus. Dafür teilen Sie uns bitte Ihre Adresse auf der Überweisung mit oder nehmen Sie Kontakt auf.

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